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SCHULJAHR 2021/22
April 2022
Sehr geehrte Eltern!
Mit diesem Brief möchten wir, das Team der MS Tabor, auf ein immer größer werdendes Problem aufmerksam machen.
Die Nutzung der neuen Medien (Handys, Tablets, Smartwatch, …) ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken und können bei positiver Nutzung sehr hilfreich. All diese technischen Errungenschaften sind unsere täglichen Begleiter.
Im Schulalltag bemerken wir aber, dass die intensive Nutzung vermehrt zu Problemen führt. Zu häufiger Handykonsum, zu viel Bildschirmzeit und missbräuchlicher Umgang wirken sich negativ auf das Lernverhalten und die Konzentration im Unterricht aus.
Als Schule ist uns der Bildungsauftrag ein großes Anliegen.
Wir haben uns daher in einer pädagogischen Konferenz darauf geeinigt, das Handyproblem an unserer Schule zu regeln.
Für die MS Tabor gilt:
· Das Handy ist vor dem Betreten der Schule auszuschalten!
· Das Handy darf während der Schulzeit nur mit Erlaubnis einer Lehrperson benutzt werden.
· Missbräuchlicher Gebrauch (Aufnahme von Fotos oder Videos, …) verstößt gegen Persönlichkeitsrechte und wird nach einer Verwarnung zur Anzeige gebracht.
Im Schulgebäude herrscht Handyverbot.
Wir bieten Ihren Kindern die Möglichkeit, das Handy bei Lehrer*innen abzugeben. Die Geräte werden in einem versperrbaren Kästchen in der Klasse verwahrt und am Ende des Unterrichts wieder ausgeteilt. Selbstverständlich dürfen die Schüler*innen um Erlaubnis bitten, das Handy im Notfall zu benutzen, um Sie zu verständigen. In der Regel werden Sie aber von einer Lehrperson persönlich kontaktiert.
Bei Verstoß gegen diese Regeln wird auf gesetzlicher Basis der Haus- Schulordnung das Handy abgenommen und im Lehrerzimmer sicher verwahrt. Das Handy muss durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit einer ungestörten Lernatmosphäre und den sinnvollen Gebrauch von Handy, Tablet und anderen digitalen Medien.
Herzlichen Dank
Andreas Mörtlitz
Direktor der MS Tabor
13. Dezember 2021
Geschätzte Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
seit März 2020 befinden wir uns in einer außergewöhnlichen Situation. Die Pandemie hat maßgeblich Einfluss auf den Schulalltag und das spüren Ihre Kinder, Sie als erziehungsberechtigte Eltern und wir Pädagoginnen und Pädagogen.
Immer wieder müssen bei nur 1 positivem Coronafall alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse zuhause bleiben. Das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für alle.
Mit der Einhaltung der derzeit geltenden Bestimmungen schaffen wir ein Höchstmaß an Sicherheit. Diese verhilft uns zu einem regelmäßigen und halbwegs erträglichen Schulalltag. Es ist ein Schulalltag mit Einschränkungen, aber die offene Schule bietet ein gewisses Maß an Verbindlichkeit beim Lernen.
Derzeit befinden wir uns in einer Sicherheitsphase mit besonders strengen Hygienebestimmungen. Diese Sicherheitsphase wird vorerst bist 18. Februar 2022 gelten. Damit wir diesen Schulalltag gemeinsam sicher gestalten können, hat das Bundesministerium eine Verordnung herausgegeben, die für uns gesetzlich verbindlich ist. Einige dieser Maßnahmen sind:
· Regelmäßiges Testen an der Schule (Antigen + PCR)
· Tragepflicht des Mund-Nasenschutzes auch im Unterricht
· Händedesinfektion beim Betreten der Schule
· Abstandsregeln (2m – ausgenommen im Klassenverband)
· Besondere Vorsichtsmaßnahmen in den Fächern Musik, Bewegung und Sport …
Bitte unterstützen Sie uns und besprechen Sie mit Ihrem Kind/mit Ihren Kindern, dass das Nichteinhalten bewirkt, dass Ihr Kind von der Schulleitung nach Hause geschickt werden und mit Ihrer Hilfe selbständig zu Hause lernen muss.
„Wenn Schüler/innen die o.a. Präventionsmaßnahmen nicht erfüllen, sind diese bzw. bei minderjährigen Schüler/innen deren Erziehungsberechtigte von der Schulleitung über die Konsequenzen zu belehren.
Bei Nichtbefolgung der Präventionsmaßnahmen befinden sich diese Schüler/innen ab dem auf das Gespräch folgenden Tag im ortsungebundenen Unterricht. Sie informieren sich über die zu erbringenden
Leistungen und bearbeiten Arbeitsaufträge selbständig. Sie haben sich nach Maßgabe der Möglichkeiten an der Erarbeitung des Lehrstoffes zu beteiligen!“
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Mithilfe bei der Bewältigung dieser großen Aufgabe J
Dir. Andreas Mörtlitz, Dipl. Päd.
Wien, September 2021
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
wir möchten uns an erster Stelle bei Ihnen bedanken, dass Sie die schwierigen, vergangenen eineinhalb Jahre gemeinsam mit Ihren Kindern und den Pädagog/inn/en an der Schule Ihres Kindes gemeinsam
gemeistert haben!
Unser wichtigstes gemeinsames Ziel im kommenden Schuljahr ist, dass alle Kinder trotz einer Jahrhundertpandemie durchgehend „ihre“ Schule besuchen dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir
insbesondere in den ersten drei Wochen zu Schulbeginn durch regelmäßige Testungen wieder ein flächendeckendes Sicherheitsnetz an den Schulen etablieren.
Den wichtigsten Schutz vor Corona und damit für unsere Gesellschaft und auch für einen sicheren Schulbetrieb stellt die Corona-Impfung dar. Je mehr Menschen geimpft sind, desto besser ist der
Schutz, desto größer auch unsere soziale „Freiheit“.
Insbesondere Kinder brauchen nach dieser anstrengenden Zeit im letzten Schuljahr genau diese Freiheit und auch das Lernen im Miteinander, das die Schule ihnen bieten kann.
Wir können unsere Kinder – insbesondere jene unter 12 Jahren – in der aktuellen Phase der Pandemie unterstützen, indem wir Erwachsene das Angebot einer Corona-Schutzimpfung wahrnehmen.
Für Kinder ab 12 Jahren sind bereits Impfstoffe (Spikevax von Moderna und Comirnaty von BioNTech/Pfizer) zugelassen. Sie wurden durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) streng geprüft
und gelten als sicher und wirksam. Kinder und Jugendliche erkranken im Vergleich zu Erwachsenen zwar seltener schwer an COVID-19, sind jedoch genauso ansteckend wie diese.
In allen Bundesländern stehen niederschwellige Impfangebote, auch ohne Voranmeldung, zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich direkt in Ihrem Bundesland bzw. unter www.oesterreich-impft.at
über Impfmöglichkeiten für Sie und eventuell auch Ihr Kind/Ihre Kinder. Auf www.sichereschule.at können Sie beispielsweise auch nach der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Impfstation für Kinder
und Jugendliche suchen.
Kinder/Jugendliche vor Vollendung des 14. Lebensjahres müssen zur Impfung von einem Elternteil begleitet werden und benötigen dessen Einwilligung zur Impfung. Ab einem Alter von 14 Jahren können
sie selbst entscheiden.
Wir alle, die wir einen Beitrag zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen leisten können, sollten das im Rahmen unserer Möglichkeiten tun. Für die meisten von uns ist eine Impfung eine
Möglichkeit.
Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Schulstart und wünschen Ihnen und Ihrem Kind/Ihren Kindern ein gutes, freudvolles Schuljahr 2021/22!
Univ-Prof. Dr. Heinz Faßmann
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Bernhard Baier Präsident Österreichischer Familienbund
Thomas Maximiuk Präsident Hauptverband katholischer Elternvereine
Christian Oxonitsch
Vorsitzender Österreichische Kinderfreunde
Alfred Trendl Präsident Katholischer Familienverband Österreich
SCHULJAHR 2020/21
Stand: 17.05.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Ein Blick in die nahe Zukunft stimmt mich optimistisch: Die Impfungen schreiten voran, die Infektionszahlen in Österreich gehen täglich nach unten, alle Schülerinnen und Schüler können ab Montag,
17.5.2021, endlich wieder täglich „ihre“ Schule besuchen – und – wir alle freuen uns über die stetige Zunahme an „Lockerungen“ im Kontext von Corona.
Zu diesen „Lockerungen“ gehören natürlich nach wie vor auch wichtige Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19. Das bedeutet auch, dass die regelmäßigen Selbsttestungen an den Schulen auch ab 17. Mai die zentrale Voraussetzung für den Schulbesuch bleiben – mit einem für Sie neuen, wesentlichen Vorteil:
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ab kommender Woche einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage z. B. im Restaurant oder beim
Frisör bzw. an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch einen Schülerausweis, einen
Freifahrtschein oder ähnliches beim Restaurantbesuch dabei zu haben.
Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Für sie und ihre Familien dient der
„Corona-Testpass“ als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.
So funktioniert der „Corona-Testpass“
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält in der kommenden Woche (ab. 17.5.) in der Schule einen „Corona-Testpass“ in Form eines Leporellos, der die Wochen bis zum „Schulschluss“ mit jeweils drei
Selbsttestungen pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) anführt. Für jeden durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis bekommen die Schüler/innen von ihrer
Schule jeweils einen Sticker und kleben diesen in der betreffenden Woche ein. Nachdem die generellen „Testzeiten“ in den Schulen jeweils Montag, Mittwoch und Freitag früh vor Unterrichtsbeginn
sind, sollte jede Schülerin/jeder Schüler bei regelmäßiger Durchführung des Selbsttests mit dem „Corona-Testpass“ von Montag bis Sonntag Früh durchgehend einen gültigen Nachweis über ein
negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken – 48 Stunden ab
Ausstellungszeitpunkt.
Wie sieht der „Corona-Testpass“ aus?
Unter www.bmbwf.gv.at/coronatestpass können Sie sich ein „Bild“ von dem Pass machen, den die Schülerinnen und Schüler kommende Woche in den Händen halten.
Erlauben Sie mir zu seinem „Aussehen“ noch eine Bemerkung: Der „Corona-Testpass“ wurde insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler mit einem tapferen COVID-Ninja ausgestattet, um den so wichtigen Testungen „im Kampf gegen Corona“ auch eine spielerische Note zu verleihen. Ich darf die älteren Schülerinnen und Schüler bitten, den „Ninja“ mit einem Augenzwinkern zu betrachten. In Kombination mit dem „Corona-Testpass“ bringt er allen viele Vorteile.
Mit besten Grüßen,
Ihr
Heinz Faßmann
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung